Train-the-Trainer

Berufskraftfahrerqualifikation

 

Alle Trainer der beschleunigten Berufskraftfahrergrundqualifikation und der Berufskraftfahrerweiterbildung müssen seit Ende 2016 alle 4 Jahre eine 3-tägige Fortbildung nachweisen, die je 8 Stunden umfassen muss.

 

Wir bieten Ihnen Trainerfortbildungen im Rahmen des § 8 BKrFQV in allen Kenntnisbereichen an.

Diese Maßnahmen können inhaltlich mit uns abgestimmt werden. Sie können inhouse oder extern durchgeführt werden.

 

Unterweisung Fahrtenschreiber

 

Sofern Sie  Ihre Fahrerinnen und Fahrer selbst in der Bedienung analoger und digitaler Fahrtenschreiber unterweisen möchten, bieten wir Ihnen auch für Unterweisungen im Sinne des Artikel 33 VO (EU) 165/2014 Trainerfortbildungen an.

 

Wie alle unsere Maßnahmen richten sich diese Fortbildungen im Inhalt nach Ihren Wünschen und den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich beraten wir Sie gern vorab bei der Umsetzung einer solchen Maßnahme.